Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, lag der durchschnittliche Hebesatz für die Gewerbesteuer in Deutschland im Jahr 2003 bei 387%, das war 1 Prozentpunkt mehr als im Vorjahr. Das Gewerbesteueraufkommen 2003 betrug 24,1 Mrd. Euro; es ist damit gegenüber dem Vorjahr um 2,7% gestiegen. Der durch die Gemeinden festgesetzte Hebesatz entscheidet maßgeblich über die Höhe der Realsteuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer A und B) in den Gemeinden.

Die niedrigsten Landesdurchschnitte bei den Gewerbesteuerhebesätzen hatten im Jahr 2003 Mecklenburg-Vorpommern (303%), Brandenburg (310%), Thüringen (336%) und Schleswig-Holstein (342%). Unter den Stadtstaaten lag in Hamburg der Hebesatz mit 470% am höchsten. Nordrhein-Westfalen hatte mit einem durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatz von 432% den höchsten Wert unter den Flächenländern vor Sachsen (411%).

Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, lag der durchschnittliche Hebesatz für die Gewerbesteuer in Deutschland im Jahr 2003 bei 387%, das war 1 Prozentpunkt mehr als im Vorjahr. Das Gewerbesteueraufkommen 2003 betrug 24,1 Mrd. Euro; es ist damit gegenüber dem Vorjahr um 2,7% gestiegen. Der durch die Gemeinden festgesetzte Hebesatz entscheidet maßgeblich über die Höhe der Realsteuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer A und B) in den Gemeinden.

Die niedrigsten Landesdurchschnitte bei den Gewerbesteuerhebesätzen hatten im Jahr 2003 Mecklenburg-Vorpommern (303%), Brandenburg (310%), Thüringen (336%) und Schleswig-Holstein (342%). Unter den Stadtstaaten lag in Hamburg der Hebesatz mit 470% am höchsten. Nordrhein-Westfalen hatte mit einem durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatz von 432% den höchsten Wert unter den Flächenländern vor Sachsen (411%).

Die Streuung der Gewerbesteuerhebesätze auf Gemeindeebene reicht von einem Spitzenhebesatz von 900% bis zu Gemeinden, die keinen Gewerbesteuerhebesatz verlangen (0%). Zu den Niedrighebesatzgemeinden (Gewerbesteuerhebesatz unter 200%) zählten im Jahr 2003 noch 18 Gemeinden, von 7 Gemeinden wurde ein Hebesatz von über 500% erhoben.

Bei der Grundsteuer A, die bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft erhoben wird, lag der Hebesatz im Jahr 2003 bei durchschnittlich 286% und damit um 4 Prozentpunkte über dem Wert von 2002. Das Aufkommen der Grundsteuer A betrug 2003 insgesamt 0,3 Mrd. Euro (+ 1,1% gegenüber 2002).

Der durchschnittliche Hebesatz der Grundsteuer B (für Grundstücke) hat sich mit 381% für das Jahr 2003 gegenüber dem Vorjahr um 8 Prozentpunkte erhöht. Das Aufkommen der Grundsteuer B lag bei 9,3 Mrd. Euro und war um 4,5% höher als 2002.

Durchschnittliche Hebesätze der Realsteuern nach Ländern 2003

in %

Land

Grundsteuer A

Grundsteuer B

Gewerbesteuer

Baden-Württemberg

324

336

357

Bayern

328

340

369

Berlin

150

660

410

Brandenburg

233

354

310

Bremen

247

530

416

Hamburg

225

490

470

Hessen

262

316

393

Mecklenburg-Vorpommern

235

343

303

Niedersachsen

329

368

366

Nordrhein-Westfalen

215

429

432

Rheinland-Pfalz

281

334

367

Saarland

247

334

397

Sachsen

289

420

411

Sachsen-Anhalt

281

369

343

Schleswig-Holstein

262

311

342

Thüringen

231

330

336

Deutschland

286

381

387

Die Hebesätze der Realsteuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer A und B) für sämtliche Gemeinden Deutschlands im Jahr 2003 liegen auf CD-ROM (Daten im Format Excel-2000, Excel 5.0 bzw. ASCII) vor; Herausgeber: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Bestellnummer 8148001-037003 — ISBN 3-935372-56-6, Einzelplatzlizenz: 39,90,­- Euro zzgl. Versandkosten, Erscheinungsweise: jährlich, und sind zu beziehen über den Vertriebspartner des Statistischen Bundesamtes :

SFG-Servicecenter Fachverlage GmbH
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Postfach 43 43
72774 Reutlingen,

Telefon: +49 (0) 70 71/93 53 50
Telefax: +49 (0) 70 71/93 53 35

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Quelle: Wiesbaden [ destatis ]

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