DBV: Gesetzesveränderung trägt Wissenschaft und Realität Rechnung

Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßte die Entschließung des Bundesrates, in der die weitere Nutzung von weiblichen Kohorten-Tieren beim Auftreten eines BSE-Falles gefordert wird. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass Landwirte, auf deren Hof ein BSE-Fall festgestellt wird, die Milch der Kühe weiter vermarkten dürfen. Eine Verwertung des Fleisches der betroffenen Rinder soll aber weiterhin verboten bleiben.

Nach derzeit geltendem Recht wird bei einem BSE-Fall die Tötung der Geburts- und Fütterungskohorte veranlasst. Bei diesen getöteten Rindern sowie den Nachkommen der BSE-infizierten Rinder wurde bisher kein einziger BSE-Fall festgestellt. Auch nach wissenschaftlichen Kenntnisstand ist die Nutzung weiblicher Kohorten-Tiere zur Zucht und Milchgewinnung unbedenklich, stellt der DBV fest. Insofern setzt der Bundesrat in seiner Entschließung lediglich auf die Umsetzung der Realität.

DBV: Gesetzesveränderung trägt Wissenschaft und Realität Rechnung

Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßte die Entschließung des Bundesrates, in der die weitere Nutzung von weiblichen Kohorten-Tieren beim Auftreten eines BSE-Falles gefordert wird. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass Landwirte, auf deren Hof ein BSE-Fall festgestellt wird, die Milch der Kühe weiter vermarkten dürfen. Eine Verwertung des Fleisches der betroffenen Rinder soll aber weiterhin verboten bleiben.

Nach derzeit geltendem Recht wird bei einem BSE-Fall die Tötung der Geburts- und Fütterungskohorte veranlasst. Bei diesen getöteten Rindern sowie den Nachkommen der BSE-infizierten Rinder wurde bisher kein einziger BSE-Fall festgestellt. Auch nach wissenschaftlichen Kenntnisstand ist die Nutzung weiblicher Kohorten-Tiere zur Zucht und Milchgewinnung unbedenklich, stellt der DBV fest. Insofern setzt der Bundesrat in seiner Entschließung lediglich auf die Umsetzung der Realität.

Die entscheidenden Verbraucherschutz-Maßnahmen in Zusammenhang mit BSE sind das Verbot der Tiermehlverfütterung, die Entfernung und Vernichtung der Risikomaterialien sowie die HIT-Rinderdatenbank zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit. Diese bleibt deshalb zu Recht unangetastet und wird nicht verändert, betont der DBV. Im Hinblick auf den BSE-Test und das Alter der Tiere müsse jedoch neu entschieden werden. Bereits im September 2003 hatte der Bundesrat gefordert, die in Deutschland ab 24 Monate obligatorischen BSE-Tests auf das von der EU festgelegte Alter von 30 Monaten anzuheben. Bei allen gesunden Tieren, die bisher als Schlachttiere auf BSE getestet wurden, (ca. 9 Millionen Tiere) gab es keinen BSE-Fall bei Tieren unter einem Alter von 30 Monaten. Der DBV fordert deshalb die Bundesregierung auf, auch diesem Bundesratsvotum Rechnung zu tragen.

Quelle: Berlin [ dbv ]

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