Vom Schlüpfen direkt in den Tod – PROVIEH sieht Verstoß gegen das Tierschutzgesetz

45 Millionen männliche Küken werden jährlich allein in Deutschland nach dem Schlüpfen aus rein wirtschaftlichen Gründen getötet. Während ihre weiblichen Geschwister auf dem Fließband zum Impfen transportiert werden, „fahren“ die kleinen Hähne in den Tod, werden vergast oder im so genannten „Kükenmuser“ durch rotierende Messerwalzen bei lebendigem Leibe geschreddert. PROVIEH-VgtM e.V. lehnt diese verantwortungslosen Massentötungen ab und sieht in ihnen einen eklatanten Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.


„Die millionenfache Vernichtung von Lebewesen ist weder ethisch zu vertreten noch darf sie gesellschaftlich akzeptiert werden“, empört sich Sandra Gulla, Vorsitzende von PROVIEH-VgtM. – Verein gegen tierquälerische Massentierhaltung e.V..
 
Grundlage für diese Massentötungen ist die so genannte Tierschutz-Schlachtverordnung, die das Töten von Eintagsküken bis 60 Stunden nach dem Schlüpfen erlaubt.  Da ein männliches Legehuhn wesentlich länger braucht, um das Schlachtgewicht in der gängigen Hähnchenmast zu erreichen, halten die deutschen Mastbetriebe ihre Aufzucht für unrentabel. Nach dem deutschen Tierschutzgesetz dürfen Wirbeltiere jedoch nicht ohne vernünftigen Grund getötet werden. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner „Legehennenentscheidung“ ausgeführt, dass nicht jede wirtschaftliche Überlegung einen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes darstellt. PROVIEH e.V. setzt sich dafür ein, die sinnlosen Massentötungen zu beenden und fordert die Rückkehr von „Zweinutzungshühnern“ oder geeigneten Hybriden, bei denen sowohl die weiblichen als auch die männlichen Tiere nach dem Schlupf aufgezogen werden können.

Vom Schlüpfen direkt in den Tod – PROVIEH sieht Verstoß gegen das Tierschutzgesetz

45 Millionen männliche Küken werden jährlich allein in Deutschland nach dem Schlüpfen aus rein wirtschaftlichen Gründen getötet. Während ihre weiblichen Geschwister auf dem Fließband zum Impfen transportiert werden, „fahren“ die kleinen Hähne in den Tod, werden vergast oder im so genannten „Kükenmuser“ durch rotierende Messerwalzen bei lebendigem Leibe geschreddert. PROVIEH-VgtM e.V. lehnt diese verantwortungslosen Massentötungen ab und sieht in ihnen einen eklatanten Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.


„Die millionenfache Vernichtung von Lebewesen ist weder ethisch zu vertreten noch darf sie gesellschaftlich akzeptiert werden“, empört sich Sandra Gulla, Vorsitzende von PROVIEH-VgtM. – Verein gegen tierquälerische Massentierhaltung e.V..
 
Grundlage für diese Massentötungen ist die so genannte Tierschutz-Schlachtverordnung, die das Töten von Eintagsküken bis 60 Stunden nach dem Schlüpfen erlaubt.  Da ein männliches Legehuhn wesentlich länger braucht, um das Schlachtgewicht in der gängigen Hähnchenmast zu erreichen, halten die deutschen Mastbetriebe ihre Aufzucht für unrentabel. Nach dem deutschen Tierschutzgesetz dürfen Wirbeltiere jedoch nicht ohne vernünftigen Grund getötet werden. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner „Legehennenentscheidung“ ausgeführt, dass nicht jede wirtschaftliche Überlegung einen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes darstellt. PROVIEH e.V. setzt sich dafür ein, die sinnlosen Massentötungen zu beenden und fordert die Rückkehr von „Zweinutzungshühnern“ oder geeigneten Hybriden, bei denen sowohl die weiblichen als auch die männlichen Tiere nach dem Schlupf aufgezogen werden können.

Quelle: Kiel [ PROVIEH ]

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