EU-USA: EU ersucht WTO um Bestätigung, dass die Fortsetzung der Sanktionen der USA und Kanadas nicht gerechtfertigt ist

Am 8. November hat die EU bei der Welthandelsorganisation (WTO) einen Antrag auf Beilegung von Handelsstreitigkeiten mit Kanada und den Vereinigten Staaten gestellt. Die EU wendet sich damit gegen die Fortsetzung der Sanktionen Kanadas und der Vereinigten Staaten auf EU-Ausfuhren, die mit dem Einfuhrverbot der EU für hormonbehandeltes Rindfleisch begründet wird. Nach Ansicht der EU sind diese Sanktionen rechtswidrig, da sie die im WTO-Streit über hormonbehandeltes Fleisch von 1998 als WTO-widrig bezeichneten Maßnahmen zurückgezogen hat. Kanada und die Vereinigten Staaten haben ihre Sanktionen aufrechterhalten, obwohl sie die Richtlinie, die von der EU angenommen wurde, um dem WTO-Urteil nachzukommen, nicht anfechten.

EU-Handelskommissar Pascal Lamy erklärte: „Es gibt keinen Grund, warum die Ausfuhren europäischer Unternehmen nach Kanada und in die Vereinigten Staaten weiterhin mit Sanktionen belegt werden sollten. Das EU-Verbot für bestimmte wachstumsfördernde Hormone trägt nun all unseren internationalen Verpflichtungen Rechnung. Wir haben neue Rechtsvorschriften erlassen, denen eine gründliche und unabhängige wissenschaftliche Risikobewertung zugrunde liegt.“

EU-USA: EU ersucht WTO um Bestätigung, dass die Fortsetzung der Sanktionen der USA und Kanadas nicht gerechtfertigt ist

Am 8. November hat die EU bei der Welthandelsorganisation (WTO) einen Antrag auf Beilegung von Handelsstreitigkeiten mit Kanada und den Vereinigten Staaten gestellt. Die EU wendet sich damit gegen die Fortsetzung der Sanktionen Kanadas und der Vereinigten Staaten auf EU-Ausfuhren, die mit dem Einfuhrverbot der EU für hormonbehandeltes Rindfleisch begründet wird. Nach Ansicht der EU sind diese Sanktionen rechtswidrig, da sie die im WTO-Streit über hormonbehandeltes Fleisch von 1998 als WTO-widrig bezeichneten Maßnahmen zurückgezogen hat. Kanada und die Vereinigten Staaten haben ihre Sanktionen aufrechterhalten, obwohl sie die Richtlinie, die von der EU angenommen wurde, um dem WTO-Urteil nachzukommen, nicht anfechten.

EU-Handelskommissar Pascal Lamy erklärte: „Es gibt keinen Grund, warum die Ausfuhren europäischer Unternehmen nach Kanada und in die Vereinigten Staaten weiterhin mit Sanktionen belegt werden sollten. Das EU-Verbot für bestimmte wachstumsfördernde Hormone trägt nun all unseren internationalen Verpflichtungen Rechnung. Wir haben neue Rechtsvorschriften erlassen, denen eine gründliche und unabhängige wissenschaftliche Risikobewertung zugrunde liegt.“

Pascal Lamy fügte hinzu: „Unser Vorstoß zur Aufhebung der Sanktionen zeigt, dass wir die WTO als geeignetes Forum für die Beilegung von Handelsstreitigkeiten anerkennen und nicht einseitig Sanktionen aufrechterhalten. Wenn Kanada und die Vereinigten Staaten nicht mit den EU-Maßnahmen einverstanden sind, sollten sie ihre Sanktionen aussetzen und diese offensichtliche Meinungsverschiedenheit vor die WTO bringen, wie es die EU vor kurzem im Falle der ausländischen Vertriebsgesellschaften (FSC) getan hat.“

Die EU hat das Verfahren zur Beilegung der derzeitigen Streitigkeiten durch ihren Antrag auf formelle Konsultationen mit Kanada und den Vereinigten Staaten im Rahmen des Streitbeilegungssystems der WTO eingeleitet. Für diese Konsultationen sind sechzig Tage vorgesehen. Erst danach kann der Fall vor ein Schiedsgericht gebracht werden, damit dieses eine verbindliche Entscheidung in der Streitfrage fällt.

Die Sanktionen der USA und Kanadas gegenüber der EU bestehen in höheren Zöllen für bestimmte Erzeugnisse (116,8 Mio. USD bzw. 11,3 Mio. CAD). Diese Sanktionen bestehen seit Juli 1999.

Hintergrund

Am 13. Februar 1998 nahm das Streitbeilegungsgremium der WTO die Berichte des Panels und des Berufungsgremiums im Fall „EG - Hormonfleisch“ an. Die EG unterlag im Streit über hormonbehandeltes Fleisch, weil den früheren EG-Vorschriften nach Auffassung des Berufungsgremiums keine fundierte wissenschaftliche Risikobewertung zugrunde lag und weil die unterstützenden wissenschaftlichen Belege nicht ausreichten.

Die EU hat diese Mängel beseitigt, indem die neue Hormonrichtlinie der EU vom 22. September 2003[1] von einer vollständigen wissenschaftlichen Risikobewertung ausgeht, die in den Jahren 1999-2002 durchgeführt wurde. Der Wissenschaftliche Ausschuss „Veterinärmaßnahmen im Zusammenhang mit der öffentlichen Gesundheit“ hat diese Risikobewertung vorgenommen und insbesondere erneut bewertet, welches potenzielle Risiko für die menschliche Gesundheit von Hormonrückständen in Rindfleisch ausgeht. Die Ergebnisse dieser Bewertung erhärteten das Argument für das Verbot des Einsatzes der betreffenden Hormone zur Wachstumsförderung.

Demzufolge wird in der neuen Richtlinie das unbefristete Verbot von Östradiol 17ß aufrechterhalten und ein vorläufiges Verbot von fünf weiteren Hormonen (Testosteron, Progesteron, Trenbolonacetat, Zernaol und Melengestrolacetat) verhängt. So bleibt es in der geänderten Richtlinie bei dem vorläufigen Verbot, bis die EU über umfassendere wissenschaftliche Informationen verfügt, um den derzeitigen Kenntnisstand zu diesen Hormonsubstanzen zu klären. Die Kommission wird neue, verfügbare wissenschaftliche Daten zu diesem Bereich regelmäßig auswerten. Die neue Richtlinie wurde veröffentlicht und trat am 14. Oktober 2003 in Kraft. Den EU-Mitgliedstaaten wurde ein Jahr für die Umsetzung eingeräumt und diese Frist ist inzwischen verstrichen.

Am 27. Oktober 2003 meldete die EU der WTO, dass sie den WTO-Beschluss von 1998 umgesetzt habe und folglich die Sanktionen der Vereinigten Staaten und Kanadas gegenüber der EU nicht länger gerechtfertigt seien. Die Vereinigten Staaten und Kanada waren nicht dieser Meinung und weigern sich seither, die Sanktionen aufzuheben.

Ferner weigerten sich Kanada und die Vereinigten Staaten, vor der WTO ein Regelverstoßverfahren einzuleiten wie es für solche Fälle in der Vereinbarung über die Streitbeilegung in der WTO vorgesehen ist. Die EU hat versucht, Kanada und die Vereinigten Staaten zu überzeugen, den Fall vor die WTO zu bringen und bot an, ein Verfahren zu vereinbaren, um die Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich des Regelverstoßes zu überwinden. Bedauerlicherweise blieben diese Bemühungen erfolglos.

Gemäß dem WTO-Übereinkommen dürfen Kanada und die Vereinigten Staaten ihre Sanktionen nicht einfach fortsetzen, denn das käme einer verbotenen einseitigen Feststellung eines angeblichen Regelverstoßes seitens der EU gleich. Damit entspricht die Lage der im Streit über die ausländischen Vertriebsgesellschaften (FSC), wo die Vereinigten Staaten unlängst ein Gesetz verabschiedet haben, das nach Auffassung der EU nicht vollständig mit der WTO vereinbar ist. In diesem Fall jedoch hat die EU (anders als Kanada und die Vereinigten Staaten) in der WTO ein Verstoßverfahren eingeleitet und sich bereit erklärt, die Sanktionen während der Dauer des Streitbeilegungsverfahrens auszusetzen.

Weitere Informationen:

europa.eu.int/comm/trade/issues/respectrules/dispute/index_en.htm

europa.eu.int/comm/food/index_de.htm


[1] Richtlinie 2003/74/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 zur Änderung der Richtlinie 96/22/EG des Rates über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe mit hormonaler bzw. thyreostatischer Wirkung und von -Agonisten in der tierischen Erzeugung

Quelle: Brüssel [ eu ]

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