Anlässlich des im Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft verabschiedeten Gesetzentwurfs zur Neuordnung des Lebens- und Futtermittelrechts erklärt Ulrike Höfken, agrar- und verbraucherpolitische Sprecherin:

Das Verbraucherinformations-Gesetz - vom Bundesrat einstmals abgelehnt, aber nun von der CDU/CSU bislang zumindest verbal lauthals verlangt - ist nun in das Artikelgesetz zum Lebensmittelrecht aufgenommen worden. Und: CDU/CSU lehnten ab! Damit macht sich die nach Ansicht von Ulrike Höfken (Bündnis90 / Die Grünen) Verbraucherpolitik der CDU/CSU unglaubwürdig.

Anlässlich des im Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft verabschiedeten Gesetzentwurfs zur Neuordnung des Lebens- und Futtermittelrechts erklärt Ulrike Höfken, agrar- und verbraucherpolitische Sprecherin:

Das Verbraucherinformations-Gesetz - vom Bundesrat einstmals abgelehnt, aber nun von der CDU/CSU bislang zumindest verbal lauthals verlangt - ist nun in das Artikelgesetz zum Lebensmittelrecht aufgenommen worden. Und: CDU/CSU lehnten ab! Damit macht sich die nach Ansicht von Ulrike Höfken (Bündnis90 / Die Grünen) Verbraucherpolitik der CDU/CSU unglaubwürdig.

Verbraucherinnen und Verbraucher können nach dem Willen der rot-grünen Koalition Antworten auf ihre Fragen zum Beispiel nach Dioxin- oder Pestizidbelastung von Lebensmitteln einfordern. Die Fraktionen von SPD und Grünen haben in der heutigen Ausschusssitzung die Schaffung eines einheitlichen Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches mit umfassenden Informationsrechten für Verbraucher beschlossen.

Neu in das Lebensmittelrecht eingefügt wird ein eigener Abschnitt zu Verbraucherinformations­rechten, der dem rot-grünen Verbraucherin­formationsgesetzentwurf aus der vergangenen Legislaturperiode entspricht und demgegenüber noch einmal verbessert wurde. Informationsrechte werden nun auch für den Futtermittelbereich gewährt. Werden vom Verbraucher  Informationen über Dritte erfragt, zum Beispiel Wirtschaftsunternehmen, sind festgelegte Verfahrensregeln einzuhalten. Neu aufgenommen wurde auch eine Regelung, dass kein passives Zugangsrecht zu Informationen besteht, wenn diese aufgrund einer Meldepflicht der Unternehmen zur behördlichen Kenntnis gelangt sind. Damit ist für die Wirtschaft ein akzeptabler Weg vorgeschlagen und die Ziele und Inhalte des "Verbraucherinformationsgesetz", einem Kernprojekt der rot-grünen Verbraucherpolitik, umgesetzt.

Das Verbraucherinformationsgesetz war im Jahr 2002 an der Unionsmehrheit im Bundesrat gescheitert. Dieses Mal dürften alle Bedenken ausgeräumt sein und der Weg bereitet sein für den freien Zugang zu Verbraucherinformationen. Auch die Union hatte im Ausschuss einen Antrag auf bessere Verbraucherinformation bei Lebensmitteln, Produkten und Dienstleistungen gestellt. Der rot-grüne Gesetzentwurf deckt in weiten Teilen den umfangreichen Forderungskatalog und die Forderungen aus dem Bundesrat ab.

Die Opposition muss jetzt ihre Widersprüche aufheben und endlich Farbe in der Verbraucherpolitik bekennen. Es ist verlogen, wenn einerseits in der Öffentlichkeit ein Verbraucherinformationsgesetz gefordert wird und andererseits die konkreten rechtlichen Regelungen abgelehnt werden.

Wir fordern daher die CDU/CSU-Fraktion auf, ihre taktischen Spielchen einzustellen und sich stattdessen an ihren eigenen Antrag zu erinnern und das Gesetzesvorhaben zu unterstützen. Jetzt kann die CDU/CSU zeigen, wie ernst sie es mit der Verbraucherinformation wirklich meint.

Die wesentlichen Inhalte des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
sind:

    • das Recht der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Zugang zu bei den Behörden vorhandenen Informationen
    • Erweiterung der Verbraucherinformationsrechte nicht nur auf Lebensmittel, sondern auch auf Futtermittel, Bedarfsgegenstände und kosmetische Mittel
    • das Recht der Behörden, in bestimmten Fällen, insbesondere auch schon im Vorsorgebereich, über verbraucherrelevante Sachverhalte zu informieren
    • mehr Verbrauchersicherheit und Stärkung des vorbeugenden Verbraucherschutzes, u.a. durch die einheitliche Fassung der Zusatzstoffe
    • mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch für die Wirtschaft und die Verwaltung, da es künftig einfacher wird, die nationalen Vorschriften im Lebensmittel- und Futtermittelbereich zu ermitteln; die Rechtsanwendung wird dadurch erleichtert
    • die notwendige Anpassung an die EU-Politik und an die Vorgaben des EG-Rechts im Bereich der Lebensmittelsicherheit.

Die gesundheitsschädlichen Tabakerzeugnisse werden eigenständig in einem vorläufigen Tabakgesetz, nicht im vorliegenden Gesetzentwurf zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechtes, geregelt.

Quelle: Berlin [ Ulrike Höfken ]

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