Verdeckte Öffentlichkeitsarbeit im Bundesprogramm Ökologischer Landbau

Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft hat aus dem Bundesprogramm Ökologischer Landbau in weitem Umfang Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit finanziert, um die politische Grundausrichtung der Bundesregierung darzustellen. Damit hat es, sagt der Bundesrechnungshof, gegen Haushaltsrecht verstoßen.

Das Bundesprogramm soll die Rahmenbedingungen für den ökologischen Landbau in Deutschland verbessern und dazu beitragen, den Anteil des ökologischen Landbaus an der landwirtschaftlich genutzen Fläche in zehn Jahren auf 20 % zu erhöhen. Es wird aus einem gesonderten Titel finanziert. Für die Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums steht ein anderer Titel zur Verfügung.

Verdeckte Öffentlichkeitsarbeit im Bundesprogramm Ökologischer Landbau

Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft hat aus dem Bundesprogramm Ökologischer Landbau in weitem Umfang Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit finanziert, um die politische Grundausrichtung der Bundesregierung darzustellen. Damit hat es, sagt der Bundesrechnungshof, gegen Haushaltsrecht verstoßen.

Das Bundesprogramm soll die Rahmenbedingungen für den ökologischen Landbau in Deutschland verbessern und dazu beitragen, den Anteil des ökologischen Landbaus an der landwirtschaftlich genutzen Fläche in zehn Jahren auf 20 % zu erhöhen. Es wird aus einem gesonderten Titel finanziert. Für die Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums steht ein anderer Titel zur Verfügung.

Der Bundesrechnungshof untersuchte bei Maßnahmen des Bundesprogramms die inhaltliche Abgrenzung zwischen programmbezogenen Informationsmaßnahmen einerseits und Öffentlichkeitsarbeit andererseits und damit die Frage, inwieweit sie der Zweckbestimmung des Titels für das Bundesprogramm entsprachen. Er stellte dabei fest, dass das Bundesministerium Printmedien, Rundfunk und Fernsehen nutzt, um einfache kurze Aussagen zum ökologischen Landbau zu vermitteln. Damit soll die Bevölkerung zunächst für das Thema sensibilisiert und das Image des ökologischen Landbaus verbessert werden.

Der Bundesrechnungshof hat die untersuchten Maßnahmen des Bundesprogramms als Öffentlichkeitsarbeit bewertet. Nicht die Fachinformation, sondern die Werbung für die politischen Ziele des Bundesministeriums steht dabei im Vordergrund. Die Maßnahmen hätten daher nicht aus dem Bundesprogramm finanziert werden dürfen.

Der Bundesrechnungshof hat das Bundesministerium aufgefordert, bereits bei der Aufstellung des Haushalts offenzulegen, in welchem Umfang es Maßnahmen zur Selbstdarstellung der politischen Grundausrichtung beabsichtigt. Der Betrag ist entweder in dem Titel Öffentlichkeitsarbeit zu veranschlagen oder in die Erläuterungen zu dem Titel Öffentlichkeitsarbeit aufzunehmen. Nur so kann dem Budgetrecht des Parlamentes angemessen Rechnung getragen werden.

Feststellungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes

Hier können Sie die Bemerkungen 2004 als PDF-Datei herunterladen.
Download Langfassung (1.82 MB)

Quelle: Bonn [ Bundesrechnungshof ]

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