Die EU-Kommission hat die vom Europäischen Parlament verabschiedeten Änderungen einer Verordnung zur EU-weiten Harmonisierung der zulässigen Rückstandshöchstwerte für Pestizide in pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen begrüßt. Die von den Abgeordneten angenommenen Änderungen werden vom Rat mitgetragen, so dass die Verordnung vom Rat in den kommenden Monaten endgültig verabschiedet werden dürfte.

Der für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständige Kommissar Markos Kyprianou begrüßte das Abstimmungsergebnis, das eine Einigung zwischen Kommission, Rat und Parlament signalisiert. Kyprianou: „Die Regelung schafft europaweite Grenzwerte für Pestizidrückstände bei Lebensmitteln, gibt den Verbrauchern ein hohes Maß an Sicherheit und erleichtert den innergemeinschaftlichen Handel. Sie trägt auch den unterschiedlichen Ernährungsgewohnheiten in Europa Rechnung und schützt ausdrücklich besonders anfällige Bevölkerungsgruppen wie etwa Kinder“.

Die EU-Kommission hat die vom Europäischen Parlament verabschiedeten Änderungen einer Verordnung zur EU-weiten Harmonisierung der zulässigen Rückstandshöchstwerte für Pestizide in pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen begrüßt. Die von den Abgeordneten angenommenen Änderungen werden vom Rat mitgetragen, so dass die Verordnung vom Rat in den kommenden Monaten endgültig verabschiedet werden dürfte.

Der für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständige Kommissar Markos Kyprianou begrüßte das Abstimmungsergebnis, das eine Einigung zwischen Kommission, Rat und Parlament signalisiert. Kyprianou: „Die Regelung schafft europaweite Grenzwerte für Pestizidrückstände bei Lebensmitteln, gibt den Verbrauchern ein hohes Maß an Sicherheit und erleichtert den innergemeinschaftlichen Handel. Sie trägt auch den unterschiedlichen Ernährungsgewohnheiten in Europa Rechnung und schützt ausdrücklich besonders anfällige Bevölkerungsgruppen wie etwa Kinder“.

Die EU-Kommission erarbeitet jetzt Durchführungsmaßnahmen zur Festlegung konkreter europaweiter Höchstwerte für Pestizidrückstände. Nach einer gewissen Übergangszeit werden dann alle Höchstwerte harmonisiert und in Zukunft auf europäischer Ebene einheitlich festgelegt. Die Verordnung beseitigt die aus der aktuellen Situation resultierenden Handelsprobleme, wo Mitgliedstaaten eigene nationale Höchstwerte festsetzen können, da eine EU-weite Gemeinschaftsregelung fehlt. Eine wichtige vom Europäischen Parlament hinzugefügte und von der Kommission begrüßte Änderung ist die, dass auch die kumulativen Effekte ähnlich wirkender Pestizide berücksichtigt werden. Die Kommission hat bereits die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EBLS) gebeten, Verfahren zur Berechnung solcher Effekte bei der Festsetzung der Rückstandshöchstwerte zu entwickeln.

Als Rückstandshöchstmenge wird der obere gesetzliche Grenzwert eines Pestizidrückstands bei einem Lebens- oder Futtermittel bezeichnet. Es handelt sich dabei nicht um einen toxikologischen Grenzwert und ein Verstoß ist nicht unbedingt als Grund zur Besorgnis für die menschliche oder tierische Gesundheit zu werten. Bei den für landwirtschaftliche Zwecke zugelassenen Pestiziden werden die Rückstandshöchstmengen auf den sicheren Höchstwert festgelegt, der zu erwarten wäre, wenn das Pestizid nach den in der Zulassung genannten Vorschriften und Einschränkungen verwendet wird. Bei der Festlegung sicherer Werte wird spezifischen Bevölkerungsgruppen, etwa Kindern oder Erwachsenen, entsprechend Rechnung getragen.

Als nächstes werden zu der Rahmenverordnung entsprechende Durchführungsmaßnahmen beschlossen. Hierzu gehören u. a. die Aufstellung einer Liste von Ernteerzeugnissen, für die Rückstandshöchstmengen festgelegt werden sollten, die Erfassung aller aktuellen nationalen und die Auswahl der für die EU-weite Regelung geeigneten Werte und die Ermittlung von Pestiziden, bei denen die Festlegung von Rückstandshöchstwerten unterbleiben kann. Diese Arbeiten dürften etwa 18 Monate in Anspruch nehmen, danach kann die Verordnung voll umgesetzt werden.

Quelle: Brüssel [ eu ]

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